Stellt sich nur die Frage: Wann muss ich das machen?
"Bei Sanierungen ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster
ausgetauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet werden."
In der DIN 1946-6 wird dies ganz klar und deutlich gefordert ! Kein wenn oder aber !
Auzug aus EnEV 2009 §6, Absatz 2 Dicheit, Mindestluftwechsel
LÜFTUNGSKONZEPT
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Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
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Planungsbüro
für Heizung- und Sanitärtechnik
Gebäudeenergieberatung
(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft ftundurchlässig
entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Die Fugendurchlässigkeit außen liegender Fenster, Fenstertüren und
Dachflächenfenster muss den Anforderungen nach Anlage 4 Nr. 1 genügen. Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, kann der Nachweis
der Luftdichtheit bei der nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 erforderlichen Berechnung berücksichtigt werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4
Nummer 2 eingehalten sind.
(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt
ist. Nach §6, Abs.2 muss der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sicherggestellt werden.
Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ist ein Lüftungskonzept, nach DIN 1946-6, zu
erstellen. Hierbei wird die Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen untersucht und die Auswahl des Lüftungssystems durchgeführt.