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Dienstleistungen
Was bedeutet das für den Bauherren, Architekten, Fachfirma oder Bauträger ?
Zur Planung einer Heizungs- und Sanitäranlage oder Ausstellung des Energieausweises müssen gesetzliche Verordnungen berücksichtigt
werden. Mit der jetzt vorgelegten Energieeinsparverordnung (EnEV2014) wird die alte Wärmeschutzverordnung von 1995 mit der
Heizungsanlagenverordnung zusammengeführt. Die Nachweisverfahren zur EnEV sind im Gegensatz zum Rechenverfahren der
Wärmeschutzverordnung von 1995 deutlich umfangreicher geworden. Dieser zusätzliche Zeitaufwand für die hierfür notwendige Planung
kann durch meine Tätigkeit als TGA-Planer die Handwerksfirmen merklich entlasten.
- U-Wert Berechnung DIN EN ISO 6946
- Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
- Hydraulischer Abgleich von
Heizungsrohrnetzen nach DIN 18380
- Auslegung der Heizkörper nach DIN EN 442
- Auslegung der Fußbodenheizung
nach DIN 4725 III, EN 1264
- Auslegung von thermischen Solaranlagen
nach EnEV DIN V 18599, DIN V 4701-10
- Trinkwasserleitungsberechnung
nach DIN 1988 und DIN EN 12056
- Lüftungskonzept nach DIN 1946-6:2019-12
TGA Gebäudeplanung
- Ausstellung des
Energieausweises für Bestandsgebäude
- Planung und Beratung für Modernisierung
- Energiekonzepte für Alt- und Neubau
- Vor-Ort Beratung
- Heizungs-Check
- Hydraulischer Abgleich von Heizungsanlagen
in Neubau- und Bestandsgebäuden
Gebäudeenergieberatung
- Ausstellungsberechtigter
nach EnEV 2014 §21, für KFW-Anträge
von Zuschuss oder Kreditvarianten
- dena Aussteller Nr.: 672008
- Ausstellung des Bestätigungsformulares
über den berechneten hydraulischen
Abgleich für die KFW-Bank und BAFA
- Eintragung in der Energieeffizienz-
Expertenliste
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