Das Bundeskabinett hat die Änderungen der EnEV 2014 am 16.10.2013 abgesegnet und somit den Weg des Inkrafttretens im zweiten Quartal 2014 geebnet.Die wichtigsten Änderungen im Überblick:•Verschärfung des Anforderungsniveaus Jahresprimärenergiebedarf (Qp) und Transmissionswärmeverlust (H‘T) für Neubauten •Anpassung des Primärenergiefaktors für Strom •die Anforderungen an den Gebäudebestand bleiben bestehen •ein neues Kontrollsystem für Energieausweise wird eingeführt •die bisher freiwillige Übergabe des Energieausweises an Mieter oder Käufer wird verpflichtend •bei Verkaufs- und Vermietungsanzeigen muss die Gesamteffizienz als Kennwert aus dem Energieausweis angegeben werden •der Klimareferenzort wird von Würzburg in Potsdam geändertQuelle: www.hottgenroth.de